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Steuervorteile bei Gebäudesanierungen

05.09.2023

Ein Hinweis für Investoren in Chemnitz: Auf unserer Unterseite „Investieren“ verlinken wir zu einer Übersicht der aktuellen Chemnitzer Sanierungsgebiete. In diesen förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gewährt der Staat bei Gebäudemodernisierungen Steuervorteile (§ 7h EStG). So kann der Steuerpflichtige im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen. Das gilt auch für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.
 

Die Gebietsgrenzen der fünf aktuellen Sanierungsgebiete, in denen diese erhöhten Absetzungen bei Gebäuden gelten, werden im vielfältigen Themenstadtplan der Stadt Chemnitz dargestellt. Dazu gehören die Sanierungsgebiete Innenstadt, Sonnenberg, Stadtumbau und das neu dazugekommene Sanierungsgebiet Zwickauer Straße, das wir im Januar hier bereits kurz vorstellten.
 

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