Aktuelles

Informationen zur Zwangsversteigerung der Zietenstraße 1a

19.05.2024

Am 11. Juli 2024, 10.00 Uhr, findet beim Amtsgericht Chemnitz die Zwangsversteigerung des leerstehenden Mietshauses Zietenstraße 1a im Stadtteil Sonnenberg statt. Der Verkehrswert wurde auf 59.000 Euro festgesetzt. Laut Gutachten ist das 274 m² große Grundstück bebaut mit einem viergeschossigen und unterkellerten Mehrfamilienhaus, erbaut um das Jahr 1899. Das Dach ist defekt und das eindringende Wasser hat zu schweren Schäden an der Tragwerkskonstruktion geführt. Die Wohn-/Nutzfläche der ca. acht Wohneinheiten beträgt insgesamt etwa 380 m².

Weitere Informationen finden Sie im beigefügten Verkehrswertgutachten oder erhalten Sie auf Rückfrage von der Agentur StadtWohnen Chemnitz.

  

Zwangsversteigerung Zietenstraße 1a - TerminbestimmungPDF-Datei | 196 kB

Zwangsversteigerung Zietenstraße 1a - KurzexposéPDF-Datei | 195 kB


Ausstellung zum ALT/BAU-Netzwerk eröffnet

03.05.2024

Im Rahmen der Chemnitzer Europawochen ist vom 30. April bis 23. Mai 2024 im Alten Rathaus eine Ausstellung über das URBACT Transfernetzwerk ALT/BAU zu sehen. In der Schau werden die sechs Partnerstädte vorgestellt und die Herausforderungen, die sie mit Hilfe der Chemnitzer Methoden zur Reaktivierung leerstehender Gebäude bewältigen wollten. Die gemeinsam entwickelten Herangehensweisen bei der Belebung leerstehender Altbauten werden ebenfalls vorgestellt.

Ausstellungsplakat URBACT Transfernetzwerk

Das URBACT Transfernetzwerk wurde von 2018 bis 2021 umgesetzt. Die zweisprachige Ausstellung (deutsch, englisch) ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen:

wo: Historisches Rathaus, Markt 1
wann: Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 16 Uhr.

Zum Abschluss der Ausstellung gibt Martin Neubert von der Agentur StadtWohnen Chemnitz in einem Vortrag Einblicke in das Projekt (23.05., 16.00 Uhr).


Städtebaufördergebiete in Chemnitz

10.04.2024

Fördergebiete sind Teil der gesamtstädtischen Entwicklungsstrategie zur Behebung von Benachteiligungen und eine nachhaltige Gestaltung in den Stadtquartieren. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Chemnitz 2035 (INSEK) beschreibt es im Exkurs „Fördermittel“ folgendermaßen (Broschüre 4 „Maßnahmen-Check“ zum INSEK Chemnitz 2035, Seite 10):

Die Stadt Chemnitz hat durch verschiedene Beschlüsse und Handlungskonzepte die Förderstrategien und die Fördergebiete für die Stadtentwicklung für die nächsten Jahre festgelegt und schreibt sie nach Bedarf fort. Auf dieser Grundlage wurden Gebiete in Förderprogrammen aufgenommen und vielfaltige öffentliche und auch private Vorhaben durch Fördermittel und durch städtische Mitteln unterstützt. Häufig sind dies Zuschüsse als Anteilsfinanzierung, die an einen bestimmten Zweck gebunden sind.

Der folgende Übersichtsplan gibt einen Überblick über die Fördergebietskulissen aktuell laufender Fördergebiete in Chemnitz:

Für die Sanierung von privaten Wohngebäuden sind insbesondere die folgenden Handlungsräume bzw. Gebiete von Interesse (Nummerierung wie im Plan):

  • 1 „Stadtumbau Ost Chemnitz“, Handlungsraum 1 – Schlosschemnitz/Stadteingänge
  • 2 „Stadtumbau Ost Chemnitz“, Handlungsraum 2a – Sonnenberg
  • 3 „Stadtumbau Ost Chemnitz“, Handlungsraum 2b – Brühl
  • 4 „Stadtumbau Ost Chemnitz“, Handlungsraum 2c – Reitbahnviertel
  • 5 „Stadtumbau Ost Chemnitz“, Handlungsraum 2d – Lutherviertel/Bernsdorf
  • 9 „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) – Zwickauer Straße (seit 2022)
  • 10 „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (WEP) – Altchemnitz (seit 2023)

Neben öffentlichen Maßnahmen besteht in diesen Gebietsumgriffen die Möglichkeit für Privateigentümer, Zuschüsse aus der Städtebauförderung zu beantragen. Dazu zählen Fördertatbestände wie die Gebäudesicherung, die Modernisierung/Instandsetzung (unrentierlicher Anteil der Sanierungskosten oder pauschal für die Gebäudehülle) oder auch der Teil-/Rückbau. Bei Interesse oder Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Agentur StadtWohnen Chemnitz gern zur Verfügung.

Einige der genannten Gebiete überschneiden sich zudem ganz oder teilweise mit den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten der Stadt (siehe Beitrag „Steuervorteile bei Gebäudesanierungen“ vom 05.09.2023).

Die anderen dargestellten Fördergebiete ergänzen die Städtebauförderung und legen den Schwerpunkt auf Themen wie die Entwicklung des öffentlichen Raumes (z. B. Grünzug Pleißenbach, EFRE), von Gemeinbedarfseinrichtungen (z. B. EFRE), sozialer Themen (z. B. ESF) oder der Aktivierung von gewerblichen Leerstandsflächen (z. B. Kreativachse Chemnitz). Denn das Ziel der integrierten Stadtentwicklung ist eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung der betreffenden Chemnitzer Stadtquartiere in den kommenden zehn Jahren.


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